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  • Fischteich unter der Mühle in Sedlec
  • Bedingungen für Angeln

Bedingungen für Angeln

  • Grundlegende Informationen
  • Bedingungen für Angeln
  1. Im Teich befindet sich ein vermischter Fischbesatz mit einem grossen Anteil an Trophäenfischen ( Karpfen, Amurkarpfen, Welse…) .
  2. Das Areal des Teiches „Unter der Mühle“ wird für die Betreibung der Fischerei täglich zugänglich gemacht:
    • von 1.4. bis 25.10. in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr
  3. Die Preise der einzelnen Varianten der Erlaubnisscheine:
    • Preis des Tageserlaubnisscheines beträgt – 700 CZK
    • Preis des nächtlichen Erlaubnisscheines beträgt – 900 CZK
    • Preis des Tageserlaubnisscheines für Personen unter 15 Jahre in Begleitung von Personen über 18 Jahre beträgt – 500 CZK
    • Einer Gruppe von 5 und mehr Anglern wird ein Preisnachlass der Karte 600 CZK gewährt – dieser Preisnachlass gilt nur für die Variante des Tageserlaubnisscheines mit dem Behalten der Fische.
  4. In Preis des Fischfanges wird die Möglichkeit beinhaltet, sich 1 Stück des gefangenen Fisches jeder beliebigen Art und Gewicht zu behalten – siehe Punkt 20) dieser Bedingungen. In den Fang werden nicht weiße Fische eingerechnet – Brachse, Plötze, Rotfeder, Karausche.
  5. Nach der Vereinbarung mit der Bedienung ist es möglich, in bestimmten Termini auch Nachtangeln zu veranstalten, d.h. außerhalb der oben angeführten Zeit. Das Nachtangeln verwirklicht sich, wenn Interessanten (mindestens 5 Personen) ihr Interesse mindestens 24 Stunden im Voraus anmelden. Das Nachtangeln findet von 18.00 bis 6.00 Uhr statt.
  6. Am Teich gibt es eine ständige Bedienung – Verkauf von Erlaubnisscheine wird direkt im Ort des Areals durch einen ständigen Dienst gesichert.
  7. Beim Kauf eines Erlaubnisscheins erhält der Angler auch Bedingungen der Fischerei, die er sich freiwillig zu beachten verpflichtet.
  8. Die Fischerei ist höchstens für zwei Angelruten mit je einem Vorfach erlaubt.
  9. Beim Angeln von Ködern tierischen Ursprungs gilt ein strenges Verbot der Benutzung von mehrfachen Haken (Doppelhaken und Drillinge).
  10. Mit den gefangenen Fischen verpflichtet sich der Angler sorgfältig umzugehen, die erforderlichen Hilfsmittel zu der Fischerei zu haben und Köder und Fischfallen nach den Regeln zu benutzen, die in den „näheren Bedingungen der Fischerei“ für Vereinsreviere (MRS) erwähnt sind. Bei jeder Manipulation mit einem Fisch am Ufer muss eine feuchte Unterlage verwendet werden.
  11. Im Netzbeutel kann nur solcher Fisch aufbewahrt werden, den der Angler im Rahmen der Regel behält, oder den er zu kaufen beabsichtigt (Dies ist nur bei der Variante des Behaltens des Fisches im Preis des Erlaubnisscheines möglich. Falls man beabsichtigt, weitere gefangene Fische zu behalten, ist es notwendig, diese Tatsache sofort in den Erlaubnisschein einzutragen und gleichzeitig auch die Art und die Größe des gefangenen Fisches anzuführen). Der Netzbeutel mit dem eventuellen Fang wird in der unmittelbaren Nähe des Anglers angebracht und wird sichtbar bezeichnet.
  12. Die Möglichkeit eines Abkaufs der gefangenen Fische (die Trophäenfische ausgenommen) über das im Preis des Erlaubnisscheines festgelegten Rahmen – die Preisliste von Fischen steht bei der Bedienung zur Verfügung – betrifft nicht die Trophäenfische.
  13. Der Angler verpflichtet sich, den Ort in Ordnung und sauber zu halten.
  14. Im Areal ist es strengstens verboten, Feuer außerhalb der dazu bestimmten Orte anzulegen und Zelte zu verwenden. Das Areal gehört zum Naturschutzgebiet Pálava.
  15. Das Parken der Fahrzeuge wird direkt auf dem Parkplatz im Areal ermöglicht.
  16. Weiter werden folgende Möglichkeiten angeboten:
    • Reinigen von Fischen an dem dazu bestimmten Ort
    • Grillen von Fischen im Gartenhäuschen mit Kamin und Sitzmöglichkeit
    • Kleine Erfrischung gegen Entgelt
    • Fotografieren mit dem Fang und Eintragung in die öffentliche Liste der erfolgreichen Angler im jeweiligen Revier
  17. Bei der Kontrolle durch die Bedienung verpflichtet sich der Angler, den Netzbeutel mit dem Fang der Kontrolle zu zeigen.
  18. Bei der Abfahrt vom Areal ist die Bedienung berechtigt, sich die Kofferräume der Wagen, inklusive des Gepäcks anzusehen.
  19. Die Einfahrt zum Teich ist nur zum Zweck der Entladung der Sachen erlaubt, zum Verladen benutzen Sie das Zweirad, das bei der Bedienung zu bekommen ist.
  20. BESCHÄNKUNG – ins Wasser werden diejenigen Fische zurückgegeben, die folgende Körperlängen erreichen:
    • Wels – 170 cm und mehr
    • Karpfen – 70 cm und mehr
    • weißer Amur – 80 cm und mehr
    • VORSICHT ANGEBOT – es ist Möglich, den gefangenen Wels in Länge von 170 cm und mehr zum Pauschalpreis in (Anhang zum Punkt Nr.10) Höhe von 3.000 CZK inkl. MwSt. abzukaufen
    • Die Fischlänge wird vom Kopfbeginn (bei dem Karpfen z. B. vom Maulbeginn) bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen.
    • SIBIRISCHER STÖR und WELS ALBINO – Fang nur im System „fang und lass“
  21. Das Fotografieren der gefangenen Fische ist möglich nur unmittelbar nach ihrem Fang. Nach dem Fotografieren müssen die Fische sofort mit zuständiger Sorgfältigkeit in den Teich zurückgegeben werden. Jede beliebige Aufbewahrung von gefangenen Trophäenfischen nach dem Fotografieren in dem nächsten Zeitabschnitt ist nicht zulässig und diese Art der Manipulierung mit Trophäenfischen betrachtet man als Diebstahlversuch. Für solches Verhalten wird dem Täter sein Erlaubnisschein sofort entnommen und nachfolgend wird er aus dem Areal ausgewiesen.
  22. Die Nichterhaltung der oben bestimmten Bedingungen wird mit der Entnahme des Erlaubnisscheines sowie des eventuellen Fanges bestraft, und zwar ohne Ersatz.
  23. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 519 513 266, oder der Handynummer 606 73 62 75 zu Verfügung.

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