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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Lieferbedingungen, Menge und Qualität

Der Verkäufer ist verpflichtet, Ware in der gemäß Bestellung bestätigten Menge und Qualität zu liefern. Die Qualität lebender Marktfische wird durch die Norm ČSN 466862 – Süßwasser-Marktfische, die Qualität verarbeiteter Fische durch ON 575111 – Verarbeitete Süßwasser-Marktfische und die Qualität geräucherter Fische durch ON 575111 – Geräucherte Süßwasserfische geregelt.

Der Käufer hat die technischen Bedingungen für die Übernahme frei gelagerter Ware – eine geeichte Waage mit Meßgenauigkeitsbereich von 0,5 kg sowie eine qualifizierte Bedienungskraft bereitzustellen, die in der Lage und befugt ist, die ordnungsmäßige Übernahme der Sendung durchzuführen.

II. Zeit der Leistung

Die Warenzustellung erfolgt 2x pro Woche – dienstags und donnerstags; in der Zeit des höheren Interesses auch freitags. Bei größeren Lieferungen ist es möglich, auch einen anderen Zustellungstag zu vereinbaren. In der Weihnachtszeit, d.h. vom 18.12. bis 24.12. erfolgt die Zustellung täglich.

III. Transportbedingungen

Der Verkäufer hat die Ware in die Verkaufsstelle des Käufers zu liefern. Im Kaufpreis sind Transportkosten einbegriffen. Bei Selbstabholung der Ware gewährt der Verkäufer dem Käufer einen Grundrabatt von 1,- CZK/kg.

ANMERKUNG: gegebenenfalls nach individueller Vereinbarung – bei Großabnehmern.

IV. Übergang des Eigentums an der Ware

Der Käufer erlangt Eigentumsrecht an der Ware im Moment der:

  • Übernahme der Ware am Lager des Käufers und durch Bestätigung des Lieferscheins
  • Übernahme der Ware an den Hälterteichen oder im Verarbeitungsbetrieb und durch Bestätigung des Lieferscheines bei Selbstabholung.

V. Garantiezeit – Haftung für Mängel und Reklamationen

Der Verkäufer gewährt für die von ihm gelieferte Ware eine Qualitätsgarantie. Die Bedingungen sind werden durch die in Artikel I. angeführten Normen geregelt.

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei der Warenübernahme zu kontrollieren. Unterläßt er dies, kann er Ansprüche aus festgestellten Mängeln nur dann geltend machen, wenn er beweist, daß die Ware bereits beim Übergang des Eigentumsrechts auf ihn Mängel aufwies (im wesentlichen sind dadurch nachträgliche Umklassifikationen ausgeschlossen).

Der Käufer ist verpflichtet, die Feststellung eines Mangels dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, nachdem er den Mangel festgestellt hat oder hätte feststellen sollen bei fachgerechter Sorgfalt; anderenfalls erlöschen seine Rechte aus Haftung für Mängel.

Lebende Fische und Produkte sind unter ständiger tierärztlicher Aufsicht. Der gesundheitlich einwandfreie Zustand der gelieferten Ware ist mittels veterinärmedizinischem Attest zu belegen.

VI. Rechnungsstellung und Zahlung von Lieferungen

Der Verkäufer wird Lieferungen dekadenweise in Rechnung stellen, während der Weihnachtsfeiertage täglich. Die Rechnung ist zahlbar sofort nach Eingang. In Streitfällen gilt, daß die Rechnung bei dem Käufer am dritten Tag nach deren Absendung eingegangen ist.

Ist der Käufer mit einer Zahlung in Rückstand, ist er verpflichtet, dem Verkäufer einen Verzugszins in Höhe von 0,1 % des Schuldbetrags pro Verzugstag zu bezahlen. Entsteht dem Verkäufer ein weiterer Schaden aufgrund Zahlungsrückstand, steht ihm ein Recht auf Schadensersatz seitens Käufers zu.

Die Bezahlung der Fischlieferungen in der Zeit vom 15.-24.12. (Weihnachtsfeiertage) erfolgt im voraus per Anzahlung. Der Abnehmer hat von den gestellten Rechnungen die bereits bezahlten Anzahlungen abzuziehen. Ohne Anzahlung wird keine Ware angeliefert (in Ausnahmefällen nach der Zahlung in bar vor Ort).

VII. Vertragsstrafe

Bei Nichtübernahme der ordnungsgemäß bestellten und bestätigten Ware hat der Käufer dem Verkäufer die nachweisbar entstandenen Transport- und Manipulationskosten zu erstatten.

Keine Vertragsstrafe wird verlangt, sofern die Bestellung spätestens einen Tag vor der gewünschten Lieferung storniert wird.

VIII. Sonstige Vereinbarungen

Die Bestellungen von Fischen für die Weihnachtszeit sind spätestens am 15.11. vorzulegen. Der Käufer erhält bis 12.12. eine Auftragsbestätigung.

Die Alltagsbestellungen erfolgen schriftlich oder telefonisch. Ebenfalls kann der Käufer die Ware für die nächste Lieferung bei der ihn beliefernden Fahrzeugmannschaft bestellen.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem Käufer die vereinbarte Ware zu liefern, sofern er ausstehende Forderungen an diesen hat.


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